Die Berufung zur Lehrerin / zum Lehrer

„Der Beruf der Lehrerin und des Lehrers verdient eine hohe Wertschätzung. [Lehrkräfte]sind entscheidend für eine gute Bildung in unserem Lande. Sie begleiten Kinder und Jugendliche auf ihrem Bildungsweg und haben oftmals prägenden Einfluss auf deren Persönlichkeit. Diese verantwortungsvolle Aufgabe erfordert Kompetenz, Kreativität und Engagement - bringt aber auch viel Freude und Erfüllung mit sich.“

So steht es geschrieben auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Erziehung. Um die vielfältigen pädagogischen und didaktischen Kompetenzen für den Lehrerberuf zu entwickeln und zu fördern, bedarf es an viel Praxiserfahrung. 

Erfreulicherweise können Studierende bereits sehr früh Erfahrungen an unserer Schule sammeln, sei es in Form von Orientierungspraktika oder während des Praxissemesters oder des Referendariats im Rahmen des Vorbereitungsdienstes. Diese verschiedenen Praxiserfahrungen begleiten wir als Ausbildungsbeauftragte (ABBA) gewissenhaft und mit viel Freude. 

Zu unserem Tätigkeitsfeld gehört die Organisation, Koordination und Betreuung dieser Praxiserfahrung. Dies betrifft dieVerwaltung der Anfragen für Praktika, das Erstellen der Stundenpläne, die Vernetzungsarbeit mit dem Kollegium und die pädagogische und didaktische Begleitung bei Unterrichtsbesuchen. Wir verstehen uns als erste Ansprechpartnerinnen bei Fragen und Anliegen unserer Praktikant:innen, Studierenden und Referendar:innen, mit denen wir in sehr regem Austausch stehen.

Falls du Interesse an einem Praktikum an unserer Schule hast, dann melde dich gerne bei uns.

Wir als Abba-Team freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dir!

Das ABBA-Team

Image 2   Anika Berghoff (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Daniela Stüber (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Semra Şen-Janisch (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

 

Fachkonferenzen (Fachschaften) sind ein wichtiger Bestandteil der Schulverfassung wie sie im Schulgesetz des Landes NRW geregelt ist. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der schulinternen Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit sowie bei der Zusammenarbeit zwischen den Fächern.

Zu den konkreten Aufgaben gehören

- Koordinierte Umsetzung der Lehrpläne
- Entwicklung von Grundsätzen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung neuer Lehr- und Lernmittel
- Erarbeitung einheitlicher Bewertungskriterien

Einer Fachschaft gehören dabei alle Lehrerinnen und Lehrer an, die in diesem Fach unterrichten. Als beratende Mitglieder können sowohl die Eltern als auch die Schüler je zwei Vertretungen in die Fachschaften entsenden.
Auf Elternseite kann jedes Elternteil sein Interesse an einer konkreten Mitarbeit an einer oder mehreren Fachschaften bekunden. Gerne wird hier auf die Erfahrungen der Eltern z.B. aufgrund ihrer eigenen beruflichen Ausrichtung zurückgegriffen. Ob Muttersprachler(in) in Englisch oder Diplom Chemiker(in) - für jedes Fach finden sich entsprechende Begabungen. Aber auch ohne konkreten inhaltlichen Bezug zum Unterrichtsfach ist die Mitarbeit der Eltern gerne gesehen. In erster Linie zählen das Interesse an einem Fach und die Bereitschaft zur schulischen Mitarbeit.

Die Wahl der beiden Vertreter wird in der ersten Pflegschaftssitzung eines Schuljahres aus dem Kreis der interessierten Eltern durchgeführt.

Da die Wahl von jeweils zwei Elternvertretern für 20 Fachkonferenzen bei einer Schulpflegschaftssitzung zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde (bis vor einigen Jahren war dies üblich), wurde von der Schulpflegschaft beschlossen das Wahlprozedere zu verkürzen. Folgende Vorgehensweise wurde einstimmig zugestimmt:

1. Im Rahmen der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften, zu Schuljahresbeginn, können sich alle an einer Mitwirkung in den Fachkonferenzen interessierten Eltern in eine Liste eintragen, möglichst mit zusätzlichen Angaben deren Klassenstufe.

2. Der/Die bisherige Schulpflegschaftsvorsitzende erstellt aus diesen Listen einen Gesamt-Wahlvorschlag für die erste Schulpflegschaftssitzung des jeweiligen Jahres nach folgenden Kriterien (sofern entsprechende Interessenten zur Wahl stehen):

• je ein Vertreter/in für die Unter/Mittel- und je ein Vertreter/in für die Oberstufe
• bisherige Elternvertreter sollen wegen der Kontinuität bevorzug berücksichtigt werden
• sowohl Frauen als auch Männer

3. Dieser Wahlvorschlag wird auf der Schulpflegschaftssitzung vorgestellt und erläutert und ggf. ergänzt, zum Beispiel, wenn sich bislang für ein Fach niemand gemeldet hat und jemand unter den Anwesenden seine Mitarbeit anbietet. Dieser Gesamt-Wahlvorschlag wird dann zur Wahl gestellt

Die Wahl zum Fachschaftsvertreter erfolgt immer für das aktuelle Schuljahr. Die gewählten Vertreter werden zu allen Fachkonferenzen des Jahres eingeladen (incl. Tagesordnung und ggf. weiterem Infomaterial). D.h. die ersten Fachkonferenzen finden erst nach der ersten Schulpflegschaftssitzung statt. Die Fachschaften tagen in der Regel einmal pro Schuljahr und dauern in der Regel 1-2 Stunden. Die Einladungen erfolgen über die vorsitzende Lehrkraft per E-Mail.
Die gesetzliche Grundlage der Fachkonferenzen findet sich im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in den §70ff. http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.

In der Schulkonferenz arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Schüler, Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Schülervertreter werden von der SV, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat der Schulleiter.

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterinnen oder einen Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Grafik Eltern

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Frau Dr. Kallabis (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Frau Nowak (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

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