Fachkonferenzen (Fachschaften) sind ein wichtiger Bestandteil der Schulverfassung wie sie im Schulgesetz des Landes NRW geregelt ist. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der schulinternen Qualitätssicherung und –entwicklung der fachlichen Arbeit sowie bei der Zusammenarbeit zwischen den Fächern.

Zu den konkreten Aufgaben gehören

- Koordinierte Umsetzung der Lehrpläne
- Entwicklung von Grundsätzen zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Einführung neuer Lehr- und Lernmittel
- Erarbeitung einheitlicher Bewertungskriterien

Einer Fachschaft gehören dabei alle Lehrerinnen und Lehrer an, die in diesem Fach unterrichten. Als beratende Mitglieder können sowohl die Eltern als auch die Schüler je zwei Vertretungen in die Fachschaften entsenden.
Auf Elternseite kann jedes Elternteil sein Interesse an einer konkreten Mitarbeit an einer oder mehreren Fachschaften bekunden. Gerne wird hier auf die Erfahrungen der Eltern z.B. aufgrund ihrer eigenen beruflichen Ausrichtung zurückgegriffen. Ob Muttersprachler(in) in Englisch oder Diplom Chemiker(in) - für jedes Fach finden sich entsprechende Begabungen. Aber auch ohne konkreten inhaltlichen Bezug zum Unterrichtsfach ist die Mitarbeit der Eltern gerne gesehen. In erster Linie zählen das Interesse an einem Fach und die Bereitschaft zur schulischen Mitarbeit.

Die Wahl der beiden Vertreter wird in der ersten Pflegschaftssitzung eines Schuljahres aus dem Kreis der interessierten Eltern durchgeführt.

Da die Wahl von jeweils zwei Elternvertretern für 20 Fachkonferenzen bei einer Schulpflegschaftssitzung zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde (bis vor einigen Jahren war dies üblich), wurde von der Schulpflegschaft beschlossen das Wahlprozedere zu verkürzen. Folgende Vorgehensweise wurde einstimmig zugestimmt:

1. Im Rahmen der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften, zu Schuljahresbeginn, können sich alle an einer Mitwirkung in den Fachkonferenzen interessierten Eltern in eine Liste eintragen, möglichst mit zusätzlichen Angaben deren Klassenstufe.

2. Der/Die bisherige Schulpflegschaftsvorsitzende erstellt aus diesen Listen einen Gesamt-Wahlvorschlag für die erste Schulpflegschaftssitzung des jeweiligen Jahres nach folgenden Kriterien (sofern entsprechende Interessenten zur Wahl stehen):

• je ein Vertreter/in für die Unter/Mittel- und je ein Vertreter/in für die Oberstufe
• bisherige Elternvertreter sollen wegen der Kontinuität bevorzug berücksichtigt werden
• sowohl Frauen als auch Männer

3. Dieser Wahlvorschlag wird auf der Schulpflegschaftssitzung vorgestellt und erläutert und ggf. ergänzt, zum Beispiel, wenn sich bislang für ein Fach niemand gemeldet hat und jemand unter den Anwesenden seine Mitarbeit anbietet. Dieser Gesamt-Wahlvorschlag wird dann zur Wahl gestellt

Die Wahl zum Fachschaftsvertreter erfolgt immer für das aktuelle Schuljahr. Die gewählten Vertreter werden zu allen Fachkonferenzen des Jahres eingeladen (incl. Tagesordnung und ggf. weiterem Infomaterial). D.h. die ersten Fachkonferenzen finden erst nach der ersten Schulpflegschaftssitzung statt. Die Fachschaften tagen in der Regel einmal pro Schuljahr und dauern in der Regel 1-2 Stunden. Die Einladungen erfolgen über die vorsitzende Lehrkraft per E-Mail.
Die gesetzliche Grundlage der Fachkonferenzen findet sich im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in den §70ff. http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/index.html

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