DieMittelstufe

Die Mittelstufe im Überblick!

Die Mittelstufe des Heriburg-Gymnasiums versteht sich als Schnittstelle zwischen Unter- und Oberstufe und damit als wichtige Weichenstellung für die weitere schulische Laufbahn. 

A. Das pädagogische Konzept

Alle Beteiligten an der Schule arbeiten an einem fließenden Übergang. Viele Elemente der pädagogischen und methodischen Arbeit der Erprobungsstufe werden fortgesetzt und vertieft; den Schülerinnen und Schülern wird jedoch schrittweise mehr Verantwortung für das eigene Lernen übertragen, um sie auf die Arbeitsweise in der Oberstufe vorzubereiten.

  • Um mit dieser Veränderung sensibel umzugehen, bleibt ein Mitglied des Klassenleitungsteams der Klassen 5/6 erhalten, das den Schüler*innen vertraut ist. Ohnehin finden nach den Sommerferien immer Übergabebesprechungen zwischen bekannten und neuen Klassen- und Fachlehrern statt, um sich mit den Gegebenheiten der Klasse vertraut zu machen.
  • Am Heriburg bleibt die Klassengemeinschaft bis zum Ende der Mittelstufe zur Förderung und Stärkung der Klassengemeinschaft und einer vertrauten Atmosphäre erhalten.
  • Ein klassenübergreifender Unterricht findet jedoch in der zweiten Fremdsprache (Französisch/ Latein) und in den Fächern des Wahlpflichtbereichs II statt. Die Architektur unserer Schule und die in der Regel nah beieinander liegenden Klassenräume eines Jahrgangs sorgen im Übrigen dafür, dass man sich sieht und kennenlernt.
  • Regelmäßige pädagogische Konferenzen zu den einzelnen Klassen bieten den Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, sich - außerhalb der reinen Leistungsbeurteilung - über ganz individuelle Belange von Schülerinnen und Schülern auszutauschen, Problemen vorzubeugen und Maßnahmen zu ergreifen, um dafür Sorge zu tragen, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem sich jede Schülerin und jeder Schüler wohlfühlt.
B. Die Lernstandserhebung in der Klasse 8

Der „Lernstand 8“ ist ein Verfahren zur Diagnose der Kompetenzen, die Schüler*innen bis zur Klasse 8 in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch erworben haben. Die Erhebung der findet in standardisierter Form in ganz NRW statt.

  • Die Rückmeldung der Ergebnisse erfolgt im Unterricht. Der Vergleich des Kompetenzniveaus der jeweiligen Klasse mit dem durchschnittlichen Niveau aller Schulen unseres Standorttyps gibt Schüler*innen und Lehrer*innen wichtige Hinweise über individuelle sowie klassenspezifische Stärken und Schwächen.
  • Damit können gezielte Maßnahmen zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler einer Klasse konzipiert werden.
  • Die Informierung der Schüler*innen zum Ablauf des Lernstands und zur Auswertung der Ergebnisse erfolgt durch die jeweiligen Fachlehrer*innen.
  • Die Lernstandserhebungen fließen nicht in die Gesamtnote des jeweiligen Faches ein. Die Teilnahme ist für alle Schüler*innen verpflichtend.
C. Der Wahlpflichtunterricht II/ der Differenzierungsbereich

In den Klassen 9 und 10 (G9) ist neben dem einheitlichen Pflichtunterricht ein Unterricht im sogenannten Wahlpflichtbereich II von durchgängig 2 bzw. 3 Wochenstunden vorgesehen. Der WP II ermöglicht es den Schüler*innen, ihre Interessen- und Begabungsschwerpunkte zu erproben, um sie hierdurch sicherer für die individuellen Wahlmöglichkeiten in der Sek II zu machen.

  • Die Schüler*innen können zukünftig voraussichtlich wählen zwischen einer weiteren modernen Fremdsprache (Spanisch), einer interessanten Kombination im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich („UNI“: Umwelt-Nachhaltigkeit-Informatik) und „KuMuLi“, einem Fach, welches Aspekte des Kunst-, des Musik- und des Literaturunterrichts auf raffinierte Art verknüpft.
  • Pro Jahr werden vier schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten) von ein bis zwei Stunden Dauer geschrieben. Je Halbjahr kann eine Klassenarbeit durch eine andere Form der schriftlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden.

Eltern und Schülern werden die Inhalte, Methoden, Leistungsanforderungen sowie die Formen der Leistungsmessung des jeweiligen Faches durch die Fachlehrer*innen und den Mittelstufenkoordinator frühzeitig erläutert.

D. Versetzung, Schulformwechsel, Abschlüsse und Berechtigungen

Gemäß § 50 Schulgesetz NRW und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I des Landes NRW wird eine Schülerin bzw. ein Schüler versetzt, wenn:

  • die Leistungen in allen Fächern ausreichend oder besser sind oder
  • nicht ausreichende Leistungen ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben.

Eine Nachprüfung ist zulässig, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ (nicht „ungenügend“) auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt werden. Kommen mehrere Fächer für die Nachprüfung in Betracht, wählt der Schüler das Fach.

Versetzung bei Minderleistungen

Ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10 und in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt, wenn die Leistungen entweder

  1. in den Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind und die mangelhafte Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
  2. in den übrigen Fächern entweder

a) in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder

b) zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende Leistung in [irgend]einem Fach ausgeglichen wird.

Eine Versetzung ist ausgeschlossen, wenn die Leistungen sowohl in einem Fach der Fächer Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache mangelhaft als auch in einem oder mehr der übrigen Fächer nicht ausreichend sind.

Ein Schüler kann auf Antrag der Eltern die vorhergegangene Klasse einmal freiwillig wiederholen oder spätestens am Ende des ersten Schulhalbjahres in jene zurücktreten.

Halbjahresunterricht (Musik/ Kunst) ist grundsätzlich versetzungswirksam, Leistungen in AGs jedoch nie.

Schulformwechsel

Auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten im Sekretariat ist bis zum Ende der Klasse 8 ein Schulformwechsel, zum Beispiel zu einer Realschule, möglich. Die Versetzungskonferenz der jeweiligen Klasse entscheidet hierüber. Ein derart wichtiger Einschnitt sollte gut überlegt sein und von uns begleitet werden. Nehmen Sie daher bitte rechtzeitig zum Mittelstufenkoordinator, Herrn Untiedt, Kontakt auf.

Unsere Schule meldet den Antrag an die aufnehmende Schule, und Sie als Eltern melden sich dort anschließend - rechtzeitig vor Ende des Schuljahres - zu einem Aufnahmegespräch an.

Abschlüsse und Berechtigungen nach der Sek I (G9):

  • Das Gymnasium vergibt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung automatisch den „Ersten Schulabschluss“. Auch bei Nichtversetzung kann dieser Abschluss erreicht worden sein, wenn die Bedingungen zur Versetzung in die Klasse 10 Typ A (einer Hauptschule) erfüllt sind.
  • Am Ende der Klasse 10 erhalten die Schüler mit der Versetzung in die EF (Einführungsphase der Oberstufe) nach einem Abschlussverfahren (ZP10) die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und den Mittleren Schulabschluss. Auch bei Nichtversetzung in die EF kann der Mittlere Schulabschluss u.U. erreicht worden sein.
  • Auch wenn am Ende der Klasse 10 (an anderen Schulen Klasse 10 Typ B) der Mittlere Schulabschluss („Fachoberschulreife“) nicht erreicht wurde, kann unter Umständen aber der „Erweiterte Erste Schulabschluss“ erreicht worden sein.
E. Individuelle Fördermaßnahmen

Neben der individuellen Begleitung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrer zum Abbau von Schwächen und Aufbau von Stärken (etwa durch Selbsteinschätzungs- und Rückmeldebögen vor und nach Klassenarbeiten in allen Kernfächern) gibt es verschiedene Angebote am Heriburg-Gymnasium:

  • Mit Hilfe individueller Pläne zur Unterstützung und Förderung sollen zukünftig frühzeitig schulische Probleme diagnostiziert werden, um mit allen Beteiligten an deren Behebung arbeiten zu können.
  • Lernstudios: für Schüler*innen, die Defizite in den Kernfächern aufweisen und deren Versetzung möglicherweise gefährdet ist, werden nach Bedarf verpflichtende Lernstudios eingerichtet, in denen mit den Schülern systematisch und individuell durch Fachlehrer*innen an der Beseitigung der Probleme gearbeitet wird.
  • Tutorien „Schüler helfen Schülern“ durch ältere Schüler*innen zur Hausaufgabenbetreuung, „Nachhilfe“, Vorbereitung auf Klassenarbeiten,… (Teil des Übermittags- bzw. Nachmittagsangebotes „Campus“)
  • „Drehtürmodell“: Förderung sprachlich besonders begabter Schüler beginnend mit der Klasse 6 zum parallelen Erlernen der Fremdsprachen Französisch und Latein
  • Fremdsprachenförderung zum Erwerb von Zertifikaten (siehe eigene Rubrik)
  • „Springermodell“ mit unterstützender fächerspezifischer Vorbereitung (Schwerpunkt Fremdsprachen, Mathematik) für besonders leistungsstarke Schüler*innen.
F. Persönlichkeitsentwicklung

„KAT-Klasse als Team“ für alle 7. Klassen

Seit dem Schuljahr 2017/ 2018 hat sich das Projekt „KAT-Klasse als Team“ etabliert. Angeboten wird es von den Schulsozialarbeiter*innen an den weiterführenden Schulen Coesfelds in Kooperation mit Referent*innen vom Arbeitskreis Soziale Bildung und Beratung e.V. in Münster.

Dieses Projekt sieht vor, dass in allen 7. Klassen ein Klassen-Teamtraining durchgeführt wird, wodurch das soziale Miteinander innerhalb der Klasse gefördert werden soll. Die Schüler lernen während des Projektvormittags verschiedene Konfliktlösungsstrategien, erleben in verschiedenen Methoden die Teamfähigkeit ihrer Klasse und werden für wichtige Themen wie Ausgrenzung und Mobbing sensibilisiert.

- Das weitere Programm zum Sozialen Lernen, sowie zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention ist derzeit in Bearbeitung -

Weitere spezifische Informationen zur Sek I, etwa zum Bilingualen Zweig, zur Studien- und Berufswahlorientierung, zum Fahrtenprogramm in der Sek I oder zur Kontaktaufnahme zu unserem Beratungslehrerteam bei Problemen entnehmt Ihr/ entnehmen Sie bitte den entsprechenden Rubriken auf dieser Homepage.

Ansonsten stehe ich bei allen Fragen - insbesondere zur schulischen Laufbahn - bei Anregungen oder Problemen immer gerne persönlich zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nach Terminabsprache unter (02541) 74081-0 in Raum 020.1)

Herzlich, Ihr/ Euer
F. Untiedt

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Telefon: (02541) 74 08 1-0
Telefax: (02541) 74 08 1-99

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