Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.
In der Schulkonferenz arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Schüler, Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Schülervertreter werden von der SV, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat der Schulleiter.