Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren
in verschiedenen Übersetzungen als PDF
1. Grundsatz: Eltern begründen – die Schule entschuldigt
- Die Krankmeldung erfolgt über WebUntis vor Unterrichtsbeginn (8:00 Uhr). Im Ausnahmefall ist auch eine telefonische Meldung im Sekretariat möglich: 02541 740810
- Die Erziehungsberechtigten tragen den Grund für das Fehlen direkt bei der Krankmeldung in WebUntis ein. Benutzen Sie dazu die Felder „Abwesenheitsgrund“ und „Anmerkung“
- Diese Eintragung ersetzt eine nachträglich gesondert einzureichende Begründung. Eine zusätzliche, spätere Eintragung in WebUntis oder in Papierform ist nicht nötig. Sie brauchen also keine schriftliche sog. „Entschuldigung“ aus WebUntis auszudrucken oder zu verfassen.
- Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich nach Freischaltung durch Herrn Goldkuhle selbst in WebUntis abmelden.
Die Begründung der Eltern ist schulrechtlich noch keine Entschuldigung. Die Schule sichtet die
Begründung und spricht die Entschuldigung erst danach aus – erkennbar an der Bestätigung in
WebUntis. Erst mit dieser Bestätigung gilt die Fehlzeit als entschuldigt.
2. Besonderheit: Fehlen bei Klassenarbeiten und Klausuren
- Die Krankmeldung ist zusätzlich vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Sekretariat zu melden. Bitte teilen Sie dann mit welche Lehrkraft betroffen ist.
- Zeitnah ist bei einem Klausurversäumnis außerdem eine schriftliche Begründung bei der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung einzureichen. Liegt diese nicht vor, kann kein Nachschreibtermin vergeben werden.
- Ab dem zweiten Versäumnis einer Klassenarbeit bzw. Klausur pro Durchgang ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
3. Fristen für die Einreichung der Begründung
Die Begründung von Fehlzeiten ist jeweils spätestens bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats bei der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung durch Eingabe in WebUntis einzugeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist bis zum darauffolgenden Montag. Für das 1. Halbjahr 2026/27 ergeben sich folgende Termine:
| Zeitraum | Abgabeschluss |
|---|---|
| September | 11.10.2026 (Mo) |
| Oktober | 10.11.2026 |
| November | 10.12.2026 |
| Dezember | 11.01.2027 (Mo) |
| Januar | 05.02.2027 |
Nach Ablauf der Frist eingetragene Begründungen werden in aller Regel nicht mehr berücksichtigt; die Fehlzeiten erscheinen dann als „unentschuldigt“ auf dem Zeugnis. Bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Anzahl an Fehlzeiten oder gehäuftes Fehlen in einzelnen Fächern) kann die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung die Begründung auch vor dem regulären Termin anfordern.
4. Beurlaubungen
- Beurlaubungen sind vorab schriftlich (gerne auch per Email) zu beantragen, in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin.
- Bis zu 1 Tag:
Entscheidung durch die Klassenleitung (Sek. I) bzw. Jahrgangsstufenleitung (Sek. II). - Ab 2 Tage:
Entscheidung durch die Schulleitung. - Nach Genehmigung wird die Beurlaubung durch die zuständige Leitung in WebUntis eingetragen.
5. So tragen Sie den Grund für ein Fehlen in WebUntis ein
In der WebUntisApp
- Starten Sie die WebUntis App mit Ihrem Elternaccount
- Sie sehen nun den Stundenplan Ihres Kindes
- Wechseln Sie zum Menüpunkt START
- Meine Abwesenheiten
- Oben rechts auf das „+“ – Symbol
- Nun tragen Sie die Abwesenheiten mit Begründung ein und bestätigen die Eingabe.
Im Browser WebUntis
- Öffnen Sie die WebUntis Webseite unserer Schule
- Klicken Sie auf Abwesenheiten
- Nun den Button „Abwesenheiten melden“ anklicken
- In dem jetzt erscheinenden Fenster tragen Sie die Abwesenheiten Ihres Kindes mit Begründung im Feld „Anmerkung“ ein und klicken auf Speichern.
- Ein separates Entschuldigungsschreiben brauchen Sie nicht ausdrucken, auch wenn WebUntis das möglich macht. Wir nehmen die Anmerkung als Begründung.
Rechtliche Grundlage: § 43 Abs. 2 und 3 SchulG NRW; BASS 12-52 Nr. 1 (Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen).